Love and hate
Liebe und Hass
(Relief)


From love to hate
Von der Liebe zum Hass
(Plakette)


DIESE PLAKETTE WURDE INNERHALB DES MEDAILLENPROJEKTES 2011 DES MEDALLIC SCULPTURE STUDIO SOFIA, BULGARIEN, ENTWORFEN- EIN PROJEKT VON PROF. B.NIKOLOV FÜR STUDIERENDE, LEHRENDE UND GASTKÜNSTLER (www.artmedal.net)

Man kann natürlich Eheprobleme oder Partnerschaftsprobleme auch anders lösen, als auf der Plakette dargestellt- Lady Astor sagte einmal zu Churchill: "Wenn Sie mein Mann wären, würde ich Ihren Kaffee vergiften!" - "Wenn Sie meine Frau wären", antwortete Churchill, "würde ich ihn trinken."

Liebe steht auf schwankenden Boden- so manche große Liebe ist nur die Vorstufe zu einem tiefen Hass. Die moderne Form für die Ausübung von Hass geschieht nicht mehr nur brachial, sondern bevorzugt mit juristischen Mitteln. Im "Kleinen" , wie auch im "Großen" - der Versailler Vertrag ist ein ein kennzeichnendes Beispiel hierfür - die Folgen sind bekannt.

Im Relief werden die u.a. Randbedingugen und Nebenwirkungen von hasserfüllten Trennungen von Paaren thematisiert, die sich hoffentlich wenigstens früher einmal geliebt haben. Auf die Absurditäten und offensichtlichen Ungerechtigkeiten einer früheren Reform des Scheidungsrechtes mit ihren teilweise sehr schlimmen Folgen wollen wir hier nicht näher eingehen. Man kann auch Gesetze hassen ... . Das Scheidungsrecht - sicherlich kein "Meisterstück", aber immerhin "gutgemeint" - ist erst nach längerer Zeit wieder korrigiert worden. Aber das kennen wir bereits aus anderen Situationen zur Genüge: Ein Brunnen wird gebohrt - und er wird erst dann frühestens abgedeckt, nachdem ein Kind hineingefallen ist.

Wir sind selbst nicht davon betroffen gewesen- hielten aber nichts davon,Ungerechtigtkeit durch neue Ungerechtigtkeit "heilen" zu wollen - von einer nachträglichen Änderung von Vertragsverhältnissen durch den Staat mal ganz abgesehen.

Zum Hass : Der Tiefensychologe Erich Fromm hat zwei Formen von Hass unterschieden - den Reaktiven und den Charakterbedingten Hass. „Unter reaktivem Hass verstehe ich eine Hassreaktion, die aufgrund eines Angriffs auf mein Leben, meine Sicherheit, auf meine Ideale oder auf eine andere Person, die ich liebe oder mit der ich identifiziert bin. Reaktiver Hass setzt immer voraus, dass jemand eine positive Einstellung zum Leben, zu anderen Menschen und zu Idealen hat. Wer stark lebensbejahend ist, wird entsprechend reagieren, wenn sein Leben bedroht ist.“ Unter "charakterbedingtem Hass" versteht er hingegen eine allgemeine Bereitschaft zu hassen.

Wie weit der Hass die eigene Persönlichkeit "zerfrisst" und ihr schadet oder sogar dem Hassenden letzte Reserven zum Überleben gibt, das hängt sicherlich von der konkreten Situation ab.

Eng verbunden mit dem Hass ist das Phänomen der Rache. Allgemein gilt es als "unschicklich" und unmoralisch, sich zu rächen. Wie weit Rache jedoch als sinnvoll und befreiend empfunden werden kann, ist jedoch durchaus diskussionswürdig. Auch hier sind Allgemeinplätze zwar wohlfeil, die allerdings wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht werden. Das Rachebedürfnis wird teilweise auch auf "evolutionäre" Vorteile für das Leben innerhalb von Gemeinschaften zurückgeführt. Die Verletzung "sozialer Normen" zu bestrafen, verschafft Menschen nicht selten Genugtuung , besonders wenn der zuvor unfair Handelnde und nun "Bestrafte" dazu gebracht werden konnte, seine Verfehlung einzusehen. Falls Sie Ihre Rachegelüste nicht vor sich selbst eingestehen wollen, vielleicht hilft es Ihnen, sich vorzustellen, dass Sie dem "Bösewicht" durch eine Art erzieherischer Handlung nur eine nachhaltige Erkenntnis seines Fehlverhaltens vermitteln wollen - was zu dessen "Resozalisierung" führen würde. Das klingt doch ganz akzeptabel, oder???

Wir haben verschiedendlich selbst im Alltag die praktische Erfahrung gemacht, dass wohldosierte - nicht zur Eskalation führende- Rache, sehr befriedigend sein und durchaus zur Stärkung des Selbstbewusstseins beitragen kann. Das stimmt mit den Untersuchungen von Mario Gollwitzer überein: Rache regt das Belohnungszentrum des Gehirns an. Indem man sich nicht alles gefallen lässt, zeigt man dem Verletzter der sozialen Regeln : Hier ist die Grenze, die du im eigenen Interesse nicht überschreiten solltest. Nicht verteidigte Grenzen werden leicht immer wieder zum Nachteil des "Guten" zurückgedrängt !?? Wie sind Ihre eigenen Erfahrungen in dieser Hinsicht ?

Nur allzu leicht stellt sich für den "Regelverletzer" die interessante Frage : Wie weit kann ich eigentlich - ungestraft - noch gehen ? Vor einem Circulus vitiosus - einem Teufelskreis - gilt es sich jedoch zu hüten. Die Plakette möge den Betrachter u.a. dazu anregen, in konkreter Situation seine Hass- und Rachegedanken nicht zu unterdrücken , sondern sich "konstruktiv" mit ihnen auseinander zu setzen ...

Fast hätten wir es vergessen- wir widmen diese Plakette einer bestimmten Sorte von Rechtsanwälten und dem Gesetzgeber, der in der Vergangenheit nicht wenige -sicherlich "gutgemeinte" - (nicht nur Scheidungs- ) Gesetze geschaffen hat , die sich zum Missbrauch äußerst gut geeignet haben - wovon dann auch natürlich ausgiebig Gebrauch gemacht wurde. Urteile resultierten daraus, die dem Rechtsempfinden vieler völlig widersprochen haben. Gesetze sind in mancher Hinsicht wie Medikamente - auch hier sollten wohl Nebenwirkungen, Randbedingungen und möglicher Abusus sorgfältig bedacht werden.....

Nachtrag vom 10.November 2011 :

Einen sehr schönen Beleg für die Umsicht unseres Gesetzgebers liefert in diesem Zusammenhang eine Schlagzeile in der Bild-Zeitung vom 10.11.2011, in der mitgeteilt wird, dass nach einem BGH- Urteil die Mutter den leiblichen Vater (ihres Kindes) nun endlich nennen muss. Bisher durften die "Scheinväter" den Unterhalt für ihnen untergeschobene "Kuckuckskinder" zahlen. Nun muss die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen . Damit kann nun endlich der vermeintliche Vater vom tatsächlichen Erzeuger den "irrtümlich" gezahlten Unterhalt zurückverlangen. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, brauchte nach Erkennen der Rechtproblematik viele Jahre, um endlich vernünftig geregelt zu werden. Was sprach dagegen ? Datenschutzerwägungen zugunsten der Mutter ? Eine Rechtsgüterabwägung war offensichtlich für den Gesetzgeber äußerst schwierig . Das ist sehr schwer zu begreifen. Wir zitieren aus einem Kommentar zu diesem Urteil des BGH ( von Hans-Jörg Vehlewald) :

"... Endlich haben Männer , denen ein Kuckucks-Kind untergejubelt wurde, das Recht zu erfahren, wer der echte Vater ist. Kaum zu fassen, dass darüber erst jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden musste ! .... Wichtiger aber: Das niederträchtige Versteckspiel der Mutter hat nicht länger den Segen von Recht und Gesetz. Das war überfällig!"

Damit kein Missverständnis entsteht: Wir sind persönlich nicht von dieser Problematik betroffen. Wir sind nur betroffen durch die Erkenntnis, was so alles in einem Rechtsstaat juristisch für lange Zeit als "Recht" angesehen werden kann. "Recht" kann also durchaus für Hass instrumentalisiert werden und auch Hass fördern.

Jetzt haben wir soviel über den Hass geschrieben, was sicherlich keinen guten Eindruck beim Leser hinterlässt. Wegen der gebotenen Ausgewogenheit und um ein positives "Rahmenerlebnis" zu erzeugen, zitieren wir die Anwort auf die Frage des römischen Kaisers Hadrian : "Was ist Liebe ?". Die Anwort : Der Verdruss eines Menschen , der wenig zu tun hat.; das schlechte Gewissen eines Knaben; die heimliche Aufregung des Mädchens; die Leidenschaft einer Frau; Die Brunst eines Mannes; das Sich-lächerlich-Machen eines Alten." (entnommen aus Matthias Schulz : Göttlicher Buhlknabe, DER SPIEGEL, 49/2010, Seite 174). Wir geben freimütig zu., dass uns diese Antworten nicht zufriedengestellt haben : Darum lassen Sie uns weiter gemeinsam nach einer Antwort suchen.

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